Bereits seit 1977 ist es gesetzlich erlaubt, die Vollinventur durch den Einsatz von Stichprobenverfahren zu rationalisieren. Dies gilt natürlich auch für die Inventuren in Unternehmen des Einzelhandels.
INFORM bietet für Filialorganisationen, die Warenwirtschaftssysteme ohne Bestandsfortschreibung im Einsatz haben, eine spezielle Version von INVENT für Einzelhandelsinventuren an. INVENT entspricht den Vorgaben gemäß HGB § 241 und der HFA-Stellungnahme 1/1990 des IDW.
Der Erfassungsaufwand wird gegenüber einer herkömmlichen Inventur deutlich gesenkt. In der Praxis ergeben sich dadurch Einsparungen in den Aufnahmezeiten von 40 bis 70 % je nach Abteilung bzw. Sortiment.
Augrund von Vorjahres-Inventurdaten werden von der INFORM die Zählintervalle und Vollerhebungsgrenzen pro Filiale und Abteilung fest vorgegeben.
Abhängig von den jeweils aufzunehmenden Sortimenten ist es erforderlich, Artikel mit Verkaufspreisen über der Vollerhebungsgrenze konventionell vollständig aufzunehmen. Diese Vollerhebungsgrenze wird in Anlehnung an die zu bildenden Gruppen unterschiedlich vorgegeben. Sie wird jedoch so geplant, dass es sich um wenige bzw. klar abgrenzbare Artikel mit hohen VK- Preisen handelt.
Auf dieser Basis werden pro Warengruppe, Abteilung oder Filiale – je nach erforderlicher Ergebnisgliederung – die notwendigen Intervalle mit Hilfe einer mathematischen Formel berechnet.
Gleichzeitig werden während dieses Planungsvorgangs Datensätze mit alternativen Vollerhebungsgrenzen durchgerechnet. Als Ergebnis kommt ein Vorschlag mit unterschiedlichen Vollerhebungsgrenzen und den dazu gehörenden Zählintervallen beispielsweise für jede Warengruppe heraus.
Die Stichprobeninventur kann sowohl über MDE-Geräte als auch auf OCR-Inventurbelegen erfasst werden. Die Belege werden über hauseigene Belegleser digitalisiert und die Daten für die weitere Beleglesung erfasst.
Nach erfolgten logischen Prüfungen der Inventurdaten und Klärung der Rückfragen wird die Hochrechnung durch die INFORM als Dienstleistung durchgeführt.
